Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Senat hat Dienstag das Ansuchen von Präsident Klaus Johannis, das Gesetz über die Abschaffung von 102 Gebühren erneut zu prüfen, abgewiesen. Für diese Entscheidung gab es 82 Stimmen bei 36 Gegenstimmen (PNL, USR und PMP). Das Verfassungsgericht hatte das Gesetz für verfassungsgemäß erklärt. Präsident Johannis war der Meinung, dass man sich die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühr besser überlegen müsse, da die Unabhängigkeit dieser Medien dadurch gefährdet sei. Das Gesetz kommt jetzt vor die Abgeordnetenkammer, die federführend ist.