Bukarest (ADZ) – Das Referendum über die angestrebte Änderung von Artikel 37 der Verfassung gemäß der Gesetzesinitiative „Ohne Straffällige in öffentlichen Ämtern“ wird nicht, wie von der USR erhofft, zeitgleich mit der Parlamentswahl vom 6. Dezember steigen. Im Senat, wo der auf dem gleichnamigen Bürgerbegehren beruhende Gesetzentwurf am Mittwoch auf der Tagesordnung gestanden hatte, entfiel das Votum nämlich letzten Endes mangels Quorum, nachdem die PSD-dominierte Senatsleitung völlig überraschend eine Präsenzabstimmung statt der seit Ausbruch der Corona-Epidemie üblichen telefonischen Abstimmung angeordnet hatte.
Die PSD hatte weiters auch zu einem taktischen Winkelzug gegriffen bzw. just den Antrag des Staatsoberhauptes zur Überprüfung des Gesetzes über den Parlamentswahltermin auf die Tagesordnung des Oberhauses gesetzt. Wegen des Gesetzes zogen es sowohl die PNL- als auch die USR-Fraktion schließlich notgedrungen vor, der Senatssitzung fernzubleiben, da ein Sitzungsquorum nicht nur eine Abstimmung zum Gesetzentwurf „Ohne Straffällige“, sondern auch zur Allgemeinwahl und ihres von der Parlamentsmehrheit um die PSD angestrebten Aufschubs bedeutet hätte. Man habe die Senatssitzung boykottiert, um der PSD „keine Gelegenheit zu bieten, die Parlamentswahl zu vertagen“, sagte die liberale Senatorin Alina Gorghiu anschließend. Die USR forderte indes die Ansetzung einer weiteren Senatssitzung für Donnerstag.
Die Abgeordnetenkammer hatte die auf dem Bürgerbegehren „Ohne Straffällige in öffentlichen Ämtern“ beruhende Gesetzesinitiative der USR bereits im Juli verabschiedet. Diese muss jedoch auch vom Senat abgesegnet werden, bevor das Referendum über die angestrebte Verfassungsänderung angesetzt werden kann.