Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem Verfassungsgericht und Abgeordnetenkammer den Eilerlass der Regierung 55/2014 als verfassungswidrig eingestuft hatten, ist nun auch der Senat als federführende Kammer dieser Einstufung gefolgt. Der Erlass hatte es Bürgermeistern zeitweilig ermöglicht, von einer Partei zur anderen überzutreten, ohne dass sie deshalb ihr Amt verloren. Für das Gesetz, das diesen Eilerlass aufhebt und dem vorher auch der Verfassungsausschuss des Senats zugestimmt hatte, gab es 104 Stimmen bei drei Stimmenthaltungen und keiner Gegenstimme.