Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Dienstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Termin der vertagten Kommunalwahl für den 27. September ansetzt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um den von der liberalen Minderheitsregierung und der Ständigen Wahlbehörde (AEP) erarbeiteten Entwurf, der vom Rechtsausschuss des Oberhauses abgelehnt wurde, sondern um eine Gesetzesinitiative des Ungarnverbands (UDMR), der den von der Regierung vorgeschlagenen Wahltermin beibehalten hatte.
Ein Zusatzantrag der Reformpartei USR bezüglich eines wegen der Corona-Krise auf zwei Tage ausgeweiteten Urnengangs wurde von dem PSD-dominierten Rechtsausschuss abgelehnt, dafür wurden Zusatzanträge der PSD und PMP angenommen, die vorsehen, dass die staatliche Parteienfinanzierung fortan auch für Wahlkampfausgaben aufgewendet werden kann und Kleinparteien ohne eigene Parlamentsfraktionen – etwa die ALDE, Pro Romania und die neue, „humanistische“, Voiculescu-Partei PP-USL – trotzdem Vertreter in Wahlbüros und -lokalen haben dürfen.
Über den Gesetzentwurf des UDMR muss nun als Nächstes die Abgeordnetenkammer abstimmen – nach Angaben der Unterhaus-Leitung soll er im Eilverfahren durch die Kammer gebracht werden.