Senat verabschiedet Gesetzentwurf über Offshore-Bohrungen

Die Vorlage weist einige verfassungsrechtliche Probleme auf

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Bukarest (ADZ) – Der Senat hat am Mittwoch als erste Parlamentskammer die von der Koalition beschlossenen Änderungen des noch aus Zeiten des vorbestraften früheren PSD-Chefs Liviu Dragnea stammenden Gesetzes über Offshore-Bohrungen mit breiter Mehrheit verabschiedet – dafür stimmten 91 Senatoren aller politischer Couleur, dagegen lediglich 13, nämlich die Senatoren der rechtsnationalistischen AUR-Fraktion. Als Nächstes muss nun auch das Unterhaus als ausschlaggebende Kammer darüber abstimmen. Die rumänische Legislative hofft, mit dieser Gesetzesnovelle nun endlich die Bohrungen nach Offshore-Erdgasvorkommen im Schwarzen Meer anzukurbeln, nachdem die Investoren das Dragnea-Gesetz mehrheitlich als zu prohibitiv und investorenunfreundlich erachtet hatten.

Der am Mittwoch verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass der Staat durch nach Preisschwellen gestaffelte Steuersätze rund 60 Prozent vom Gewinn aus Offshore-Gasgeschäften einnimmt. Zudem werden die Unternehmen nicht mehr verpflichtet, die Hälfte der geförderten Menge in Rumänien zu verkaufen, jedoch räumt sich der Staat unter Verweis auf die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit ein Vorkaufsrecht ein. Verfassungsrechtler warnen jedoch, dass die Gesetzesvorlage wegen einiger rückwirkender Regelungen verfassungsrechtliche Probleme aufweist – was bedeutet, dass das Verfassungsgericht (VG), falls angerufen, das einschlägige Gesetz durchaus für nicht verfassungskonform befinden könnte.

Die Parlamentsmehrheit und auch die oppositionelle Reformpartei USR sprachen nach der Abstimmung von einem „einvernehmlichen Schritt in die richtige Richtung“, lediglich die extremistische AUR verriss den Gesetzentwurf als „Landesverrat“, so AUR-Fraktionschef Claudiu Târziu.