Bukarest (ADZ) - Nach einwöchiger Verzögerung hat das Oberhaus am Donnerstag die Gesetzesvorlage der Regierung über Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen mit breiter Mehrheit verabschiedet. Das Unterhaus hatte den Gesetzentwurf bereits letzten Donnerstag abgesegnet, vom Senat wurden allerdings noch zahlreiche Änderungen vorgenommen. Das neue Gesetz tritt frühestens in fünf Tagen in Kraft, sofern es nicht beim Verfassungsgericht angefochten wird.
Der neue Rechtsrahmen für epidemiologische Ausnahmesituationen sieht u. a. vor, dass die Absonderung infizierter Patienten zeitlich befristet sein muss, symptomfreie Patienten für 48 Stunden obligatorisch in ein Krankenhaus eingeliefert und anschließend mit Zustimmung des behandelnden Arztes in häusliche Quarantäne entlassen werden können. Bei der Entlassung haben asymptomatische Patienten eidesstattlich zuzusichern, die ihnen vom lokalen Gesundheitsamt auferlegten Auflagen strikt einzuhalten. Personen in häuslicher Quarantäne werden von der Lokalpolizei regelmäßig überprüft, Quarantäne-Brechern drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
Symptomatische Personen werden obligatorisch auf Verordnung des lokalen Gesundheitsamtes für 48 Stunden in ein Krankenhaus eingeliefert und danach mit ihrer Zustimmung weiter behandelt. Sollte der symptomatische Patient seine Zustimmung verweigern und eine Entlassung beantragen, kann das Gesundheitsamt per Verordnung dessen Krankenhaus-Aufenthalt für weitere 48 Stunden verlängern.
In behördliche oder häusliche Quarantäne müssen alle Einreisenden, die gemäß des „Ampelsystems“ aus Ländern mit hohem Ansteckungsrisiko kommen („grüne“ Länder – niedriges Risiko, „gelbe“ – mittel, „rote“ – hoch).