Bukarest (ADZ/Mediafax) - 33 Senatoren aus mehreren Fraktionen haben beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen das kürzlich vom Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetz zum Rauchverbot eingelegt.
Dieses untersagt das Rauchen in öffentlichen sowie in „geschlossenen öffentlichen Räumen“. In der zweiten Kategorie sehen die Beschwerdeführer eine rechtliche Unklarheit sowie die Gefahr einer Diskriminierung: Private Räumlichkeiten, die jedoch öffentlich genutzt würden, würden durch das Gesetz ebenfalls als „öffentlicher Raum“ definiert.
Zudem bestehe eine Ungleichbehandlung von Rauchern gegenüber Nutzern separater Raucherbereiche auf Flughäfen oder Häftlingen, denen das Rauchen weiterhin gestattet sei.