Bukarest (Mediafax/ADZ) - Sexuelle oder psychologische Belästigung – sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Raum - ist ab sofort strafbar. Die Bußgelder belaufen sich auf 3000 bis 10.000 Lei.
Am Montag wurde das um einen entsprechenden Artikel ergänzte Gleichstellungsgesetz Nr. 202/2002 im Amtsblatt veröffentlicht. Zuständig für Feststellung und Bestrafung ist das Innenministerium durch seine nachgeordneten Organe: Polizei, Gendarmerie, Grenzpolizei und Lokalpolizei. Die Definition der Belästigung umfasst sowohl physische, verbale, schriftliche oder durch Gesten ausgedrückte Bedrohungen oder Beleidigungen.