Sexuelle Mündigkeit auf 16 Jahre angehoben

Bukarest (ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat am Montag das Gesetz unterzeichnet, wodurch das Alter der sexuellen Mündigkeit von 14 auf 16 Jahre steigt und damit der Geschlechtsverkehr oder sexuelle Handlungen mit einem/einer sexuell unmündigen Minderjährigen unter dieser Altersschwelle entsprechend als Straftatbestand der Vergewaltigung bzw. sexuellen Nötigung vorliegt. Eine derartige Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe von sieben bis 12 Jahren bestraft, es sei denn, der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer ist nicht mehr als fünf Jahre.