Bukarest (ADZ) – Die oppositionelle Reformpartei USR hat am Donnerstag Staatschef Klaus Johannis infolge des vom Verfassungsgericht für verfassungskonform befundenen umstrittenen Gesetzes über die Auflösung der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) ersucht, dieses vorerst nicht auszufertigen, sondern dem Parlament mit der Bitte um Prüfung zurückzuschicken. Der Befund der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, hierzu stehe in wenigen Tagen bzw. am 19. März an – das Staatsoberhaupt sei daher ersucht, dass Gesetz nicht ohne Kenntnis des Standpunkts besagten Gremiums auszufertigen, schrieb die USR.
Medienberichten zufolge wurde die Koalitionsregierung unter Premier Nicolae Ciucă (PNL) bereits zu Monatsbeginn mittels eines sogenannten „draft opinion“ bzw. Entwurfs einer Stellungnahme der Venedig-Kommission darüber unterrichtet, dass letztere die „Hast“, mit der das Parlament das hochumstrittene Gesetz verabschiedet hat, bedauert und den rumänischen Behörden die umgehende Wiederherstellung der Befugnisse der DNA und DIICOT bei Ermittlungen gegen verdächtige Justizbeamte empfiehlt.