Bukarest (ADZ) - Mit der Abstimmung zur Novelle des Gesetzes für den Obersten Justizrat (CSM) hat der Sonderausschuss der beiden Kammern den Startschuss für die Verabschiedung eines neuen Rechtsrahmens der rumänischen Judikative gegeben. Ex-Justizminister Stelian Ion von der oppositionellen USR hatte verlangt, mit der Abstimmung über die drei Entwürfe im Ausschuss und damit auch in der Abgeordnetenkammer zu warten, bis ein Gutachten der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates vorliegt. Das lehnte der Chef des Sonderausschusses, Gabriel Andronache (PNL) mit der Begründung ab, dass die Fristen für die Verabschiedung der Gesetze bereits überzogen seien. Die Abgeordnetenkammer ist die erste angerufene Kammer, das entscheidende Wort hat der Senat.
Die Vorlagen der drei Justizgesetze waren von der Opposition, aber auch von den Berufsverbänden der Richter und Staatsanwälte scharf kritisiert worden, da ihrer Ansicht nach die Vorschriften die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigten. Laut Regierung seien hingegen neue Gesetze notwendig, damit die Europäische Kommission den sogenannten Mechanismus zur Kontrolle und Überprüfung der rumänischen Justiz (CVM) aufhebt.