Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung hat am 26. Dezember das Verfassungsgericht wegen des Gesetzes der Zusatzrenten für Lokalpolitiker angerufen. Das Gesetz war am 21. Dezember vom Senat gebilligt worden und sieht Sonderrenten für Bürgermeister, stellvertretende Bürgermeister, Kreisratsvorsitzende und deren Stellvertreter vor, die bei vollen drei Mandaten beträchtliche Summen erreichen können.
Die Regierung beanstandet nun, dass es sich um Privilegien handelt, die dazu rückwirkend bezahlt werden sollen. Die Finanzierung dafür sei nicht gesichert, sie würde bei 16.300 Nutznießern allein im Staatshaushalt 2016 etwa 460 Millionen Lei ausmachen. Der Staatshaushalt 2016 sei so aufgebaut, dass er ohnedies an die Höchstgrenze des von der EU zugelassenen Defizits reicht. Das Verfassungsgericht wird wahrscheinlich Ende Januar sein Urteil fällen. Aus Parlamentskreisen verlautet, dass man damit gerechnet habe, dass das Gesetz eventuell nicht durchkommt, es hätte jedoch Druck seitens der Lokalpolitiker gegeben.
Hingegen hat Staatspräsident Klaus Johannis am 23. Dezember das Gesetz über die Sonderrenten der Parlamentarier gegengezeichnet. Der Präsident hatte das Gesetz einmal ans Parlament zurückgeschickt, das auch einige leichte Änderungen vorgenommen hat und es dann wieder billigte. Laut Verfassung muss der Präsident ein Gesetz in diesem Fall gegenzeichnen.