Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hält die Einrichtung einer Sonderkammer zur Ermittlung von Vergehen durch Magistraten für rechtens. Diese war im Zuge der umstrittenen Justizreformen beschlossen worden und soll Ermittlungen gegen straffällig gewordene Richter und Staatsanwälte durchführen können.
Der Oberste Gerichtshof und 29 PNL-Senatoren hielt diese Sonderstruktur für diskriminierend und hatte erfolglos Einspruch erhoben. Unterdessen wurde der Anfechtung der im Dezember beschlossenen Gerichtsverfassung teilweise stattgegeben. Damit ist das Parlament zu Nachbesserungen verpflichtet.