Bukarest (ADZ) – Rumäniens Richter und Staatsanwälte scheinen nicht gewillt, den Kampf um die vom Verfassungsgericht (VG) mittlerweile abgenickte Reform ihrer Sonderrenten aufzugeben: Alle 16 Berufungsgerichte im Land richteten am Wochenende eine Bittschrift an Staatspräsident Nicușor Dan, in der sie das Staatsoberhaupt ersuchen, das für verfassungskonform befundene Gesetz nicht auszufertigen, sondern dem Parlament mit der Bitte um Prüfung zuzuleiten. In ihrer Bittschrift behaupteten die 16 Berufungsgerichte, die Reform diskriminiere nicht bloß augenscheinlich die Justizbeamten, sondern eleminiere de facto auch ihre Sonderrenten. Den Richtern der Appellationsgerichte zufolge würde besagte Reform „gravierende Auswirkungen auf das Justizsystem“ und dessen Funktionsfähigkeit haben, da die vorgesehene schrittweise Anhebung des Ruhestandsalters der Justizbeamten unweigerlich eine massive Personalabwanderung zur Folge haben werde – das heimische Justizsystem laufe entsprechend Gefahr zu kollabieren.
Die Bittschrift setzte im Großen und Ganzen auf die gleichen Argumente wie das Oberste Gericht (OG) in seiner von den Verfassungshütern abgelehnten Verfassungsbeschwerde gegen die Sonderrentenreform. Abstruserweise behaupteten die Berufungsgerichte zudem, dass das neue Gesetz gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen würde, da sein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 vorgesehen war – ein Termin, der wegen der wiederholt vertagten VG-Entscheidung letztlich nicht eingehalten werden konnte. Allerdings tritt ein Gesetz in derlei Fällen laut einem VG-Urteil aus dem Jahr 2023 drei Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft – es ist daher recht bizarr, dass die Berufungsgerichte im Land keine Kenntnis von dieser Regelung hatten.





