Bukarest (ADZ) - Der Rechtsausschuss des Senats und die Fachausschüsse für Verteidigung sowie Arbeit haben am Dienstag die über das Wochenende von der Koalition vereinbarten Änderungen in den Entwurf zur Reform der Sonderrenten eingearbeitet. Oppositions- und Koalitionsfraktionen packten zwar die Verbalkeule aus, doch es bleibt trotz hitziger Diskussionen bei den vereinbarten neuen Regelungen. Sie wirken zwar darauf hin, dass die Sonderrenten für Angehörige des Militärs und der Polizei sowie der Justiz, aber auch für ehemalige Piloten, Diplomaten oder Parlamentsbeamte verringert werden. Aus Sicht der Europäischen Kommission gehen sie jedoch nicht weit genug. Demnach soll der Teil der Sonderrente, der vom Staat über die Bezüge aus dem öffentlichen System hinaus zugeschossen wird und über dem Bruttodurchschnittslohn – heute 6800 Lei – liegt, mit 15 Prozent besteuert werden. Als Berechnungsgrundlage gilt immer der Bruttoverdienst, einschließlich Regelzulagen – nur zufällige Bonuszahlungen werden nicht berücksichtigt. Die Sonderrenten betragen 65 Prozent des jeweiligen Bruttoverdienstes – mit Ausnahme von Richtern und Staatsanwälten im Ruhestand, die 80 Prozent davon bekommen.
Staatschef Klaus Johannis hält sich mittlerweile bedeckt. Er werde ein Gesetz im Verabschiedungsverfahren nicht kommentieren, sagte Johannis vor Journalisten. Sobald das Gesetz auf seinem Schreibtisch sei, werde er sagen, ob er es ausreichend findet oder das Parlament nacharbeiten muss, versicherte er. Grundsätzlich müsse allerdings ein faires und nachhaltiges System sichergestellt werden: Rentner müssten das bekommen, was ihnen zusteht und die Renten sollen dabei auch in 10, 20, 30 Jahren ausgezahlt werden können.