Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem das Verfassungsgericht im Januar das Gesetz über die Sonderrenten der Bürgermeister und anderer Kommunalpolitiker für verfassungswidrig erklärt hatte, ist die Vorlage wieder in den Rechtsausschuss der Abgeordnetenkammer gelangt. Deren Vorsitzender Florin Iordache erklärte, dass man das Gesetz in Einklang mit dem Bescheid des Verfassungsgerichts gebracht hat, es wurde genau bestimmt, wer Recht auf diese Sonderrente hat. Als Finanzierungsquelle wurde der Kommunalhaushalt angegeben, denn eine solche Angabe hatte das Verfassungsgericht verlangt. Dem wird entgegengehalten, dass viele Lokalbudgets schon jetzt nicht ausreichen und vom Staat bezuschusst werden.