Sonderrenten für Kommunalpolitiker verfassungswidrig

VG auch gegen Verjährung des Interessenkonflikts

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Bukarest (ADZ) - Rumäniens neun Verfassungshüter haben am Dienstag die von Staatschef Klaus Johannis eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das von der Parlamentsmehrheit im Sommer verabschiedete Verwaltungsgesetz zugelassen und den Gesetzestext, der Sonderrenten für gewählte Kommunalpolitiker vorsah, einstimmig für verfassungswidrig befunden.

Für nicht verfassungskonform befand das Verfassungsgericht (VG) auch die von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit verabschiedeten Änderungen des Gesetzes betreffend die Integritätsbehörde ANI, die u. a. vorsahen, dass Unvereinbarkeit von Ämtern und der sich daraus ergebende Interessenkonflikt nach drei Jahren verjähren und nicht mehr mit dem Verlust des Amtes geahndet werden können. Gegen die umstrittene Gesetzesnovelle hatte ebenfalls das Staatsoberhaupt Verfassungsklage eingelegt.

Die Verfassungsrichter befanden schließlich auch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung für nicht verfassungskonform, die vorgesehen hatte, dass Polizeiradare künftig ausgeschildert oder deutlich erkennbar gemacht werden müssen. Auch diese Novelle war von Johannis beim Verfassungsgericht angefochten worden.