Sonderrenten gehen zurück an das Parlament

Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat die letzten Monat verabschiedeten Gesetzesänderungen bezüglich des Statuts der Parlamentsabgeordneten und deren Sonderrenten zurück an das Parlament geschickt. In seiner Begründung verwies der Präsident u. a. auf den „willkürlichen und exzessiven Charakter“ der großzügigen Altersbezüge, die sich die Abgeordneten gönnen wollen, sowie auf die Tatsache, dass diese sämtlichen Volksvertretern zugute kommen sollen, einschließlich jenen, die „wegen Korruptionsdelikten verurteilt“ worden sind. Auch würden die verabschiedeten Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem reinen Beitragsprinzip des Sozialversicherungssystems stehen, hob die Präsidentschaft hervor.