Bukarest (ADZ) – Die Regierung verzichtet auf den Ansatz, die Sonderrenten teilweise progressiv zu besteuern. Künftig gilt demnach wieder die einheitliche Steuer von 10% für Beträge über dem Steuerfreibetrag von 3000 Lei, wie es auch im öffentlichen Rentensystem der Fall ist.
Im Zuge der Rentenreform hatte die Koalition von Sozialdemokraten und Liberalen versucht, den direkt aus der Staatskasse bezahlten Teil der Altersbezüge für ehemalige Richter, Polizisten, Soldaten und Angehörige anderer Berufsgruppen stufenweise stärker abzuschöpfen. Das Verfassungsgericht hatte jedoch im Dezember 2024 den Vorstoß als rechtswidrig eingestuft, da die jährliche Neuberechnung der Renten gegen die Rechtssicherheit verstoße. Das Gericht bemängelte insbesondere, dass die Berechnung auf variablen Indikatoren wie dem durchschnittlichen Bruttolohn basiere, ohne eine klare Definition der Berechnungsgrundlage.
Durch die Abschaffung der progressiven Besteuerung entgehen dem Staat Einnahmen von 270 Millionen Lei.