Bukarest (ADZ) - Die extremistische Europaabgeordnete Diana Șoșoacă hat die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts (VG) in puncto ihrer annullierten Präsidentschaftsbewerbung als „Schweinerei“ bezeichnet und angekündigt, die Verfassungshüter samt und sonders verklagen zu wollen. Sie werde „vor alle nationalen und internationalen Gerichtshöfe“ ziehen, um „das VG, den rumänischen Staat, den Inlandsnachrichtendienst SRI sowie die aktuellen Koalitions- und Oppositionsparteien“ zu verklagen und Schmerzensgeld einzufordern, wetterte die 48-Jährige bei Facebook. Die Verfassungsrichter seien allesamt „Nazis und Stalinisten“ sowie „Verräter des rumänischen Volkes“, die den „Rechtsstaat mit den Füßen getreten“, sie wegen Meinungsdelikten aus dem Präsidentenrennen gezogen und damit zur „Märtyrerin“ und „Nationalheldin“ gemacht hätten. De facto würden die Verfassungshüter sie „fürchten“, weil sie ihrem Land „Unabhängigkeit und Souveränität bringen“ wolle, schrieb Șoșoacă. Das ihr zuteil gewordene Unrecht beklagte die Politikerin zudem auch im EU-Parlament, wo sie allerdings nach einminütiger Redezeit unterbrochen wurde.
Die Urteilsbegründung des VG in der Causa Șoșoacă schlägt derweil hohe Wellen, da das Gremium darin faktisch einräumt, die Kandidatur der Extremistin wegen ihrer politischen Positionierung, beginnend mit ihrer prorussischen und europafeindlichen Haltung bis hin zu ihrem ausgeprägten Antisemitismus, annulliert zu haben. Die Argumente der VG-Mehrheit, der Verfassungsrechtler Kompetenzüberschreitung vorwerfen, muten indes rein subjektiv an – so etwa hat ein Präsidentschaftsbewerber nach Meinung des VG „den Amtseid zum Respekt der Verfassung und Schutz der Demokratie bereits vor seiner Ablegung zu erfüllen“.