Bukarest (ADZ) - Die Senatsleitung hat am Mittwoch den seit Ende März ausstehenden Beschluss bezüglich der Plenarabstimmung über den DNA-Antrag auf Festnahme des PSD-Senators Dan Şova im Amtsblatt veröffentlichen lassen. Das Generalsekretariat des Oberhauses verlautete seinerseits, den jüngsten Ansuchen der Korruptionsjäger betreffend zusätzliche Unterlagen nachgekommen bzw. diese fristgerecht übermittelt zu haben.
Senatschef Călin Popescu-Tăriceanu unterzeichnete schließlich den am Vorabend vom Rechtsausschuss aufgestellten Entschließungsentwurf, über den er auch das eiligst einberufene Ständige Büro abstimmen ließ. Von einer Abstimmung im Senat sah Tăriceanu jedoch ab, was der Rechtsausschuss prompt beanstandete: Man habe lediglich einen „Entwurf“ erarbeitet, solange dieser nicht vom Senatsplenum bestätigt werde, bleibe er ein solcher und sei keineswegs ein „Beschluss“, Tăriceanu gehe wieder einmal „irregulär“ vor, so der Ausschussvorsitzende Cătălin Boboc. Der Liberale kündigte daher eine umgehende Verfassungsbeschwerde seiner Partei an.
Von der Presse zu dieser Entwicklung befragt, erläuterte der Präsident der Verfassungsgerichts, Augustin Zegrean, am Donnerstag, dass der Senat um eine neue Abstimmung nicht umhinkommen werde, sollte sich dessen nunmehr veröffentlichter Beschluss als nicht verfassungskonform erweisen.