Sowohl Ärzten als auch Patienten droht Gefängnis

Schwer verständliche Entscheidung des Obersten Gerichts

Bukarest (Mediafax/ADZ) – Eine Entscheidung des Obersten Gerichts, die am 5. August im Amtsblatt „Monitorul oficial“ veröffentlicht wurde und somit in Kraft getreten ist, sorgt für Aufregung in der Öffentlichkeit. Diese Entscheidung geht davon aus, dass Ärzte mit Arbeitsvertrag im öffentlichen Gesundheitswesen öffentliche Beamte sind und demnach „keinerlei zusätzliche Zahlungen oder Schenkungen von den Patienten annehmen dürfen“. Die Bestimmungen des Gesetzes Nr.46/2003 über die Rechte der Patienten seien in dieser Beziehung nicht gültig.

Laut Strafgesetzbuch kann somit sowohl der Arzt, der eine zusätzliche Entlohnung annimmt, als auch der Patient, der sie „aus Dankbarkeit“ gibt, mit Gefängnis bestraft werden. Diese Strafe reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

In Ärztekreisen wird dazu kommentiert, dass die Entscheidung des Obersten Gerichts an sich bestimmt nicht falsch sei, sie ziehe jedoch die Folgen nicht in Betracht. Man müsse von der geringen Entlohnung der Ärzte ausgehen, die bisher geduldete zusätzliche Bezahlung durch die Patienten habe das System funktionsfähig erhalten. Als Erstes würde sich der Verdacht breitmachen: Wer wen wegen einer zusätzlichen Bezahlung anzeigt. In den Krankenhäusern würde sich die Methode Dienst nach Vorschrift breitmachen: Beamte arbeiten nicht mehr als acht Stunden. Statt drei Operationen würde ein Chirurg also nicht mehr als eine durchführen.