Bukarest (ADZ) - Der Inlandsgeheimdienst SRI hat am Montag das Protokoll veröffentlicht, in dem dessen Zusammenarbeit mit der Oberstaatsanwaltschaft und dem Obersten Gerichtshof festgehalten wird. Dieser Schritt wurde nach einer breiten öffentlichen Debatte bereits Ende Mai angekündigt.
Das präsentierte Dokument trägt die Unterschrift des damaligen SRI-Vorsitzenden George Maior, der zu jener Zeit als Oberste Staatsanwältin amtierenden Laura Codruța Köveși und von Nicolae Popa, der das Schriftstück für die Präsidentschaft des Obersten Gerichts unterzeichnet haben soll. Popa bestritt dies am Montagabend: Das Dokument sei am 21. August 2009 bei SRI und Oberstaatsanwaltschaft unterzeichnet worden; der Eingangsvermerk des Obersten Gerichtshofes und seine Unterschrift datierten dagegen auf den 2. September desselben Jahres. Er könne das Dokument jedoch keinesfalls an diesem Tag gegengezeichnet haben, da er tags zuvor das Renteneintrittsalter erreicht und somit seinen Dienst umgehend beendet habe. Die amtierende Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Cristina Tarcea, lud Popa noch am selben Abend zu einem Vier-Augen-Gespräch zur Klärung ein.