Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch einer Organstreitklage des Unterhauses betreffend die geheimen Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen dem Inlandsnachrichtendienst SRI und der Generalstaatsanwaltschaft stattgegeben und eines der beiden strittigen Kooperationsprotokolle für verfassungswidrig befunden.
Besagte Vereinbarungen hatten über die Jahre bekanntlich vor allem die Abhörtechnik des SRI visiert, nachdem letzterer noch in Zeiten des ersten Nachwendepräsidenten Ion Iliescu zur einzigen Behörde des Landes auserkoren worden war, die über Abhörtechnik verfügen durfte und an die sich die restlichen Behörden zu wenden hatten.
Das Urteil des VG steht im Widerspruch zu dem des Bukarester Berufungsgerichts, das die Protokolle erst unlängst für völlig rechtens befunden hatte. Die Urteilsbegründung des VG steht noch aus; in der Kurzfassung teilten die Verfassungshüter lediglich mit, dass es fortan Gerichten und Spruchkörpern obliege, im Falle der vor Gericht anhängigen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der aufgrund von SRI-Protokollen gelieferten Beweise (vornehmlich Abhörungen) zu befinden.
Die oppositionelle USR wertete in einer ersten Reaktion, dass das VG-Urteil offenbar nur laufende Gerichtsverfahren betreffe, nicht auch bereits rechtskräftige Urteile, der Sieg der PSD sei daher nur ein Teilsieg. Doch scheint das Urteil der Regierungspartei trotzdem als Grund für ihr schon seit geraumer Zeit angestrebtes Amnestie- und Begnadigungsgesetz zu dienen. So sagte PSD-Generalsekretär Codrin Ștefănescu am Mittwoch, die Regierung müsse nun „mit einem Erlass für alle rechtskräftig Verurteilten“ aufwarten. Und auch Justizminister Tudorel Toader kündigte umgehende „Wiedergutmachungsmaßnahmen“ an.