Bukarest (ADZ) – Angehörige von Krebspatienten werden künftig Anspruch auf Pflegeurlaub und -geld haben. Das einschlägige Gesetz soll in etwa zwei Monaten in Kraft treten. Im Jahr können bis zu 45 Tage Pflegefreistellung für die Begleitung der Patienten bei operativen Eingriffen und der Krebstherapie beantragt werden. Patienten dürfen pro Behandlung einen einzigen krankenversicherten Begleiter bestimmen. Zudem sollen Patienten und Begleiter zu kostenfreier psychologischer Betreuung berechtigt sein – doch erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.