Bukarest (ADZ) – Weil das Verfassungsgericht die Vorschriften zur Unterbrechung der Verjährungsfrist für grundgesetzwidrig erklärte, droht die massenweise Einstellung von Strafverfahren. Die Entscheidung könnte einer „wahren Amnestie“ gleichkommen, warnt der Staatsanwaltsverein AMASP. Der Gesetzgeber müsse nun entscheiden, wie die Auswirkungen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung zu beseitigen sind, sonst könnte Rumänien zum „Paradies“ für Personen werden, die sich Straffreiheit wünschen, so der AMASP. Auch die Generalstaatsanwaltschaft warnte, dass bei bestimmten schweren Straftatbeständen wie Steuerhinterziehung, Korruption oder Menschenhandel Ermittlungen objektiv eben länger dauern. Das alte Strafgesetzbuch liefere immerhin sinnvolle Lösungsansätze für die Unterbrechung der Verjährung und ein Eingriff zur Änderung der Vorschrift sei einfach vorzunehmen, teilte die Behörde mit.
Laut Justizminister Cătălin Predoiu (PNL) sei ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, bei dem man sich mit der Europäischen Kommission abstimme und wo man sich auch mit der – übrigens bereits 2018 – gerügten Verjährungsvorschrift auseinandersetzen könnte, doch wolle er sich bis zur Begründung der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht zum genauen Umgang äußern. Das Parlament habe es vier Jahre lang versäumt, das Problem zu berichtigen, gab Predoiu zu bedenken.
In der Tat hatte das Verfassungsgericht den Passus, wo die Unterbrechung der Verjährungsfrist „durch jede staatsanwaltschaftliche Amtshandlung im Verfahren“ geregelt wird, schon 2018 als verfassungswidrig erklärt, da er zu unbestimmt und unklar sei. Jetzt sei nur die gesamte Norm, also eben auch der andere, alleinstehend ohnehin unanwendbare Satzteil als verfassungswidrig statuiert worden, stellten die Verfassungsrichter klar.