Bukarest (ADZ) – Staatschef Klaus Johannis hat am Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittenen, vom Parlament schon zweimal verabschiedeten Änderungen des Status von gewählten Kommunalpolitikern (Bürgermeister, Kreis- und Lokalräte) eingelegt, nachdem die neuen Regelungen weiterhin vorsehen, dass zu Bewährungsstrafen verurteilte gewählte Kommunalpolitiker ihre Mandate behalten dürfen. Das Staatsoberhaupt hatte das Gesetz bereits im Januar kassiert bzw. dem Parlament mit der Bitte um Prüfung zurückgeschickt, allerdings hatten die Abgeordneten und Senatoren sein Ansuchen abgeschmettert und den Gesetzestext unverändert belassen – einschließlich in puncto Mandatsverlust, den nun laut neuen Regelungen ausschließlich zu Haftstrafen verurteilte gewählte Kommunalpolitiker zu befürchten hätten. Es sei schlicht unvorstellbar und verstoße gegen Verfassung und geltendes Recht, dass der Staat, in dessen Auftrag Rechtsbehörden Straftäter zur Verantwortung ziehen, bei der Ausübung seiner Hoheitsgewalt letztlich rechtskräftig Verurteilte einsetze, hieß es in der Verfassungsbeschwerde der Präsidentschaft, die zudem ausdrücklich darauf verweist, dass Bewährungsstrafen keineswegs einem Kavaliersdelikt gleichzustellen sind, sondern „verhängt werden, weil der Verurteilte gegen Verfassung und geltendes Recht, die zu achten er schwor, verstoßen hat“.