Bukarest (ADZ) - Staatschef Traian Băsescu nahm am Dienstagabend Stellung zu der vom Parlament verabschiedeten Empfehlung bezüglich der Neuaufteilung der Befugnisse zwischen Staats- und Ministerpräsident: Die politische Klasse des Landes habe ein „peinliches Spektakel“ geliefert, laut Art. 67 des Grundgesetzes könne die Legislative „Beschlüsse, Gesetze und Misstrauensanträge“ verabschieden, „Empfehlungen“ seien nirgendwo erwähnt.
„Ich werde jeden Parlamentsbeschluss respektieren, sofern er die Form eines verbindlichen und verfassungskonformen Rechtsaktes hat (…), verlangen Sie nicht von mir, meine verfassungsmäßigen Befugnisse nicht wahrzunehmen“, sagte Băsescu. Der Präsident verwies auf Art. 80 der Verfassung, der das Staatsoberhaupt als Vertreter des rumänischen Staates festlegt.
Einem Fernsehsender erklärte Băsescu, die Verfassung unter keinen Umständen zu „opfern“, bloß um einem neuen Amtsenthebungsverfahren gegen sich selbst zu entgehen. Regierungschef Ponta sagte daraufhin, der Präsident habe „übereilig“ reagiert. Angebracht sei eine Aussprache zwischen Staats- und Regierungschef. Die rumänische Verfassung ist bei Aufteilung exekutiver Befugnisse in vielen Punkten undeutlich, aus diesem Grund kam es über die Jahre immer wieder zu Spannungen zwischen den Präsidenten Iliescu, Constantinescu und Băsescu einerseits und den Regierungschefs Vasile, Năstase, Tăriceanu und nunmehr Ponta andererseits.