Bukarest (ADZ) – Präsident Klaus Johannis hat am Donnerstag nach dem am Vortag durch verfahrenstechnische Winkelzüge des Senats abgelehnten Haftantrag gegen den unter Korruptionsverdacht stehenden PSD-Senatoren und Ex-Minister Dan Şova Verfassungsklage eingelegt.
In seiner Beschwerde verweist das Staatsoberhaupt auf den „bestehenden Konflikt juristischer Natur“ zwischen Judikative und Legislative, da das Vorgehen des Parlaments in Fällen „wie jener des Senatoren Dan Şova“ zu einem „institutionellen Patt“ geführt habe. Zudem habe das Parlament es versäumt, seine Regelungen betreffend Festnahme oder Inhaftierung von Senatoren im Sinne der von der Verfassung vorgesehenen, einfachen Mehrheit zu ändern, was nunmehr „Rechtsverfahren und -handlungen“ unmöglich mache, hieß es in der Beschwerde des Präsidenten.
Davor hatte bereits DNA-Chefin Laura Kövesi beim Obersten Magistraturrat (CSM) um eine umgehende Verfassungsklage angesucht. In ihrem Schreiben verweist die Antikorruptionsbehörde u.a. auch darauf, dass ein einschlägiger Senatsbeschluss bezüglich des DNA-Haftantrags gegen Şova nach wie vor aussteht. Daraus lasse sich schließen, dass „der Senat sich weigert“, einen Beschluss bezüglich dieses Antrags zu fassen, wodurch „wir uns in die Lage eines verfassungsrechtlichen Konflikts zwischen den Staatsgewalten versetzt sehen“.
Auch der CSM reagierte besorgt wegen des jüngsten Vorgehens des Senats, der den Haftantrag gegen Şova dank eines verfassungswidrigen Artikels der Senatssatzung für abgeschmettert erklärt hatte, obwohl die anwesende Mehrheit der Senatoren diesem stattgegeben hatte. CSM-Richter Cristi Dănileţ sagte, der Rechtsakt erfolge zurzeit „nicht mehr vor Richtern und Staatsanwälten, sondern vor dem Parlament“, während CSM-Vize Gheorghe Muscalu die Unabhängigkeit der Justiz schwer beeinträchtigt sah.
Auch die PNL gab bekannt, beim Verfassungsgericht Beschwerde wegen der nicht verfassungskonformen Senatssatzung eingelegt zu haben. VG-Präsident Augustin Zegrean verlautete am Freitag, dass die Verfassungswächter am 8. April über die eingegangenen Klagen bezüglich des „Şova“-Votums befinden werden.