Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat am Mittwoch nach einer weiteren Sitzung mit dem Krisenstab der Regierung bekannt gegeben, dass nach Ablauf des verlängerten Notstands bzw. ab dem 15. Mai eine Maskenpflicht gelten wird.
Johannis, der zu Beginn seines Statements selbst Mundschutz trug, erläuterte, dass dies die „neue Normalität“ im öffentlichen Raum und Nahverkehr sein werde. Ab Mitte Mai würden die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gelockert bzw. die bis dahin bei Ausgängen obligatorischen eidesstattlichen Erklärungen wegfallen und gleichzeitig die Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen sowie im öffentlichen Nahverkehr eingeführt – diese werde vorerst unbefristet gelten, es sei durchaus möglich, „dass wir auf den Mundschutz erst im kommenden Jahr verzichten werden können“, nachdem „die Pandemie unter Kontrolle ist“, so der Präsident.
Johannis hob hervor, dass „wir lernen müssen, mit dieser Epidemie zu leben“, da das neuartige Coronavirus nicht über Nacht verschwinden werde. Mit einer Lockerung der Beschränkungen steige gleichsam auch die Verantwortung „jedes einzelnen von uns“ im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Virus, da es künftig weniger am Staat, sondern vermehrt „an uns liegen wird“, auf soziale bzw. räumliche Distanzierung zu achten, um sich, seine Familie sowie die am meisten gefährdeten Altersgruppen keiner Ansteckungsgefahr auszusetzen. Eine Reihe anderer Beschränkungen, wie etwa der Versammlungsfreiheit, würden indes nicht gelockert, sagte Johannis.
Der Präsident teilte zudem mit, dass die Behörden an Lockerungsplänen für Wirtschaft und Bildungswesen arbeiten, warnte in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass „das Leben nicht zur vorpandemischen Normalität zurückkehren wird“.