Bukarest (ADZ) - Der Streit über die Vertretung des rumänischen Staates bei Brüsseler Gipfeltreffen scheint noch nicht beigelegt – Staatschef Traian Băsescu hat am Mittwoch Verfassungsklage gegen die jüngste Version des Gesetzes über die „Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung in europapolitischen Fragen“ eingelegt. Konkret zeigt die Präsidentschaft auf, dass die Gesetzesvorlage das Parlament zur Benennung der Vertreter Rumäniens bei EU-Gipfeltreffen befugt, während dies laut Verfassung ein Vorrecht des Staatschefs ist.
Das Verfassungsgericht (VG) war letzten Sommer im Zuge der Staatskrise schon einmal angerufen worden, über die legitime Vertretung des Landes bei EU-Gipfeln zu befinden – damals hatte es bekanntlich zugunsten des Staatsoberhauptes und seiner verfassungsmäßigen Befugnisse entschieden.
Das Gesetz über die „Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung in europapolitischen Fragen“ wurde indes von den beiden Kammern mit dem VG-Urteil in Einklang gebracht und letztlich vom Senat im April verabschiedet. Doch sieht ein Artikel der geänderten Gesetzesvorlage weiterhin vor, dass dem Parlament bis spätestens zehn Tage vor einem EU-Gipfel Vorschläge bezüglich der Vertretung des Landes zu unterbreiten sind. Die Vorlage landete schließlich beim Staatschef zwecks Unterzeichnung, der nun dagegen Verfassungsklage einlegte.