Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Mittwoch zwei wichtige Gesetze ans Parlament mit der Bitte um Überarbeitung zurückgeschickt. Es handelt sich dabei um das Gesetz betreffend die Integritätsbehörde ANI sowie um jenes bezüglich Volksentscheide.
Beide Gesetze waren im letzten Jahr von der Legislative abgeändert worden, wobei das Verfassungsgericht (VG) anschließend mehrere novellierte Artikel für nicht verfassungskonform befunden hatte. Trotz der nach dem VG-Urteil durchgeführten Änderungen weise das Referendumsgesetz weiterhin Fehler und schwammige Formulierungen auf, schrieb das Staatsoberhaupt nun in seinem Begründungsschreiben.
In puncto umstrittener Änderungen des ANI-Gesetzes, durch die die Integritätsregelungen verwässert wurden bzw. sämtlichen Parlamentsabgeordneten, denen die ANI zwischen 2007 und 2013 Interessenkonflikte bescheinigt hatte, ein Persilschein ausgestellt wird, verwies der Präsident darauf, dass eine derartige „Milde“ gegenüber Parlamentariern die Integritätsstandards in ihrer Gesamtheit und damit auch die von Rumänien bei dem EU-Beitritt des Landes eingegangenen Verpflichtungen in Frage stellt.