Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat die Änderungen des Referendumsgesetzes unterzeichnet, nachdem das Verfassungsgericht (VG) diese jüngst für verfassungskonform befunden hatte. Die Änderungen klammern das Staatsoberhaupt komplett aus dem Verfahren zur Einberufung eines Verfassungsreferendums aus, in dem fortan ausschließlich Legislative und Exekutive das Sagen haben. Die umstrittene Gesetzesnovelle war von der PNL und USR beim VG angefochten worden, allerdings vergeblich.