Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat auch das zweite der drei wesentlichen Justizgesetze beim Verfassungsgericht angefochten – nämlich die Novelle des Gesetzes betreffend den Hohen Magistraturrat (CSM). Die Verfassungsbeschwerde des Staatsoberhauptes visiert die verwässerten Befugnisse des CSM-Plenums, da nach dem Willen der Parlamentsmehrheit der Magistraturrat künftig nicht mehr als Ganzes, sondern auf Richter- und Staatsanwälte-Flügel aufgesplittet über die Karriere der Magistraten befinden soll. Ein weiterer Punkt der Verfassungsklage gilt der Gerichtsinspektion.