Bukarest (Mediafax/ADZ) – Das Verfassungsgericht hat am Dienstag einem Einspruch von 64 PNL-Abgeordneten gegen die gesetzliche Neuregelung zur gesellschaftlichen Verwaltung öffentlicher Unternehmen stattgegeben. Auf dem Verfahrensweg sei das Zweikammernprinzip verletzt worden, so der Vorsitzende des Gerichtshofes, Valer Dorneanu. So sei der im Juni 2017 von der PSD-ALDE-Regierung unter dem damaligen Premierminister Sorin Grindeanu verabschiedete Eilerlass bei seiner nachträglichen Ratifizierung durch die Kammern in 90 Fällen abgeändert worden. Der Erlass sollte die Gewinnverteilung staatlicher Gesellschaften regeln.