Staatspräsident fertigt Justizgesetznovelle aus

Gutachten der Venedig-Kommission nicht abgewartet

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Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat am Dienstag die vom Parlament letzten Monat verabschiedete hochumstrittene Novelle der drei Justizgesetze (Richter- und Staatsanwaltsdienstgesetz, Gerichtsverfassung und Justizratsgesetz) ausgefertigt - und sich damit über die Empfehlung von EU-Justizkommissar Didier Reynders sowie Ansuchen der oppositionellen Reformparteien und mehrerer NGOs hinweggesetzt, besagte Ausfertigung erst nach Veröffentlichung des einschlägigen Gutachtens der Venedig-Kommission vorzunehmen.
Gegen das Gesetzespaket waren im Sommer alle reformorientierten Richter- und Staatsanwälteverbände des Landes Sturm gelaufen, die u.a. beanstandet hatten, dass die von Justizminister Cătălin Predoiu (PNL) erarbeitete Novelle gegen die Unabhängigkeit der Justizbeamten verstößt, einen Großteil der aus Zeiten des vorbestraften Ex-PSD-Chefs Liviu Dragnea stammenden umstrittenen Änderungen beibehält und zudem weder den Empfehlungen des Kooperations- und Kontrollmechanismus der EU-Kommission im Bereich der rumänischen Justiz (CVM) noch jenen der Venedig-Kommission oder der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) Rechnung trägt.