Staatspräsident hat drei Wahlgesetze gegengezeichnet

Inkompatibiltätsbestimmungen vors Verfassungsgericht

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat Montag auf einer Pressekonferenz in Schloss Cotroceni bekanntgegeben, dass er drei Wahlgesetze gegengezeichnet hat. Sie seien zwar nicht perfekt, aber ein Fortschritt zur bisherigen Gesetzgebung.

Zum Gesetz über die Finanzierung der Parteien und des Wahlkampfes bemerkte Johannis, dass er es einmal ans Parlament zurückgeschickt hatte, die meisten seiner Bemerkungen seien in der neuen Fassung berücksichtigt worden. Im Gesetz der Kommunalwahlen halte er die Bestimmung für vertretbar, dass die Bürgermeister in einem Wahlgang direkt gewählt werden, hingegen verhalte sich die Sache bei Kreisratsvorsitzenden anders. Er halte die wieder eingeführte Bestimmung für willkommen, dass diese von den Mitgliedern des Kreisrats gewählt werden.

Was die Inkompatibilität der Bürgermeister betrifft, die durch Änderung eines Artikels im Gesetz der Kommunaldienste neu bestimmt wurde, sagte Johannis, dass er dazu auch den Standpunkt des Verfassungsgerichts einholen wolle. Hingegen sei er kategorisch gegen jeden Eingriff in die Justizgesetze.

Was die Forstgesetzgebung anbelangt, stellte Johannis klar, dass er damit nicht vors Verfassungsgericht gehen werde. Der illegale Holzschlag sei jedoch ein Angriff auf die nationale Sicherheit, deshalb komme die Angelegenheit auch auf die Tagesordnung des Obersten Verteidigungsrats.