Staatssektor: Lohn-Rente-Kumulation teilweise verboten

Regierung verabschiedet einschlägigen Gesetzentwurf

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Bukarest (ADZ) – Die Koalitionsregierung hat auf ihrer Sitzung von Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die im Staatssektor gängige Kumulierung von Lohn und Rente teilweise unterbinden will. Der Gesetzentwurf, der zudem allen Beschäftigten die Möglichkeit einräumt, auf Antrag bis zum 70. Lebensjahr tätig zu bleiben, wird als Nächstes dem Parlament zugeleitet, wo er im Dringlichkeitsverfahren verabschiedet werden soll.

Die Medien verrissen die Neuregelung weitgehend, da sie Ausnahmen für zahlreiche Kategorien von Staatsbediensteten gestattet und damit abermals privilegierte Arbeitnehmerkategorien schafft: So dürfen Minister, Parlamentarier, Bürgermeister, Verfassungsrichter, Mitglieder des Justizrates, Mitarbeiter des Rechnungshofes (CSM) und einer Reihe weiterer Institutionen auch künftig sowohl Saläre als auch Altersbezüge beziehen.

Auf einer Pressekonferenz zeigten sich Regierungschef Florin Cîțu und Arbeitsministerin Raluca Turcan (beide PNL) von den Fragen der Reporter bezüglich der neuen „Privilegierten“ genervt; Turcan verwies letztlich auf ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2009, dem man habe Rechnung tragen müssen.