Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch das Statut der Parlamentarier zum dritten Mal abgewiesen. Diesmal hatte sich Präsident Traian Băsescu ans Gericht gewendet mit dem Einwand, die Parlamentsmitglieder hätten ihre Immunität gegenüber der Justiz verstärkt.
Diesem Einwand wurde stattgegeben. Zum ersten Mal hatten die PDL und die PP-DD Ende Februar das Gericht angerufen, wobei es um die Bestimmung ging, dass ein Parlamentarier innerhalb von 45 Tagen einen Befund der Integritätsbehörde ANI beim Gericht anfechten kann. Das zweite Mal hatte die PDL beanstandet, dass im Statut die Bestimmung stand, dass ein Parlamentarier, der sich in einem Interessenkonflikt befindet, von den Arbeiten des Parlaments suspendiert wird.