Bukarest (Mediafax/ADZ) – Die Steuererleichterungen für Kriegsveteranen, Kriegswitwen, politisch Verfolgte und seinerzeit ins Ausland Deportierte, die aus dem Steuergesetzbuch entfernt worden waren, werden durch eine Eilverordnung, die das Finanzministerium vorbereitet hat, wieder eingeführt. Es handelt sich vor allem um das Erlassen der Haus- und Grundsteuer sowie der Steuer auf ein Transportmittel. Die Kommunalbehörden werden verpflichtet, diese Steuervergünstigungen erneut zu berechnen. Das Versehen im neuen Steuergesetzbuch, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten war, hatte zu einem starken politischen Debakel geführt, es sollte sogar zu einem Misstrauensantrag gegen die Regierung herhalten.