Bukarest (ADZ) – Ein neues Gesetz, von Staatspräsident Klaus Johannis unterzeichnet, befreit Bauernhöfe von Grund- und Gebäudesteuern, wenn sich diese einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft anschließen und ihre Immobilien dafür nutzen. Der Steuernachlass gilt für die ersten fünf Jahre im Falle von neu gegründeten Höfen, sowie für den selben Zeitraum für Bauernhöfe, die bis Ende letzten Jahres einen Jahresumsatz von bis zu 10 Millionen Euro erzielten. Seit Beginn der Krise ziehen immer mehr Menschen aus der Stadt aufs Land: ca. 100.000 pro Jahr im Vergleich zu ca. 87.000 in umgekehrter Richtung.