Strafannullierung: Senat akzeptiert Gesetzesentwurf

Bukarest (Agerpres/ADZ) - Der Gesetzesvorschlag, der vorsieht, dass die meisten der während des Notstandes verhängten Bußgelder annulliert werden, wurde im Senat angenommen – entscheidende Instanz in der Sache ist aber erst die Abgeordnetenkammer. Der Entwurf sieht vor, dass alle Strafbescheide für nichtig erklärt werden sollen, die auf Basis des Artikels 28 der OUG 1/1999 ausgestellt wurden – der Verfassungsgerichtshof hatte sowohl den Eilerlass aus dem Jahr 1999 als auch die Erhöhung der Strafen während des Notzustands für verfassungswidrig befunden. Bereits bezahlte Bußgelder sollen auf Antrag rückerstattet werden.