Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch einem Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit stattgegeben und befunden, dass rechtskräftige Urteile in Strafprozessen künftig von der Urteilsbegründung des Spruchkörpers begleitet werden müssen. Die Umsetzung eines rechtskräftigen Gerichtsentscheids, etwa im Sinne eines Haftantritts, sei ohne die einschlägige Urteilsbegründung verfassungswidrig, befanden die Verfassungshüter mehrheitlich.
Rechtsexperten bezeichneten das VG-Urteil als „historisch“, da es de facto mehrere Artikel der Strafprozessordnung (Art. 400 - Abs.1, 405 - Abs. 3 und 406 – Abs. 1 und 2) für nicht verfassungskonform befand. Besagte Artikel sahen vor, dass der Gerichtsinstanz, die in einem Strafprozess das letztinstanzliche und damit rechtskräftige Urteil fällt, anschließend eine 30-tägige Frist zur Verfügung steht, um ihren Urteilsspruch zu begründen.
Die Verfassungsrichter befanden nun jedoch, dass „ohne die zeitgleiche Begründung des Urteils“ dem Verurteilten die „Garantie der Rechtsfindung“ versagt bleibe, zudem werde gegen dessen Recht auf freien Zugang zur Justiz sowie auf einen fairen Prozess verstoßen.