Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Strafrechts und des Verfahrensrechts wurde vom Justizministerium fertiggestellt und gestern der Regierung zugeleitet. Von dort kann der Entwurf weiter ans Parlament gehen. Justizminister Tudorel Toader hatte Montag eine letzte öffentliche Beratung zu dem Thema abgehalten, an der sich Vertreter der verschiedenen Staatsanwaltschaften, der Richter und der Rechtsanwälte beteiligten. Die eingebrachten Vorschläge wollte man prüfen und, wo es angebracht ist, berücksichtigen.
Über die bisherige Arbeit sagte der Minister, dass es darum gegangen sei, die Strafgesetzbücher in Einklang zu bringen mit Entscheidungen des Verfassungsgerichts. Dabei ist er nicht auf alle, oft sehr strittigen Details eingegangen. Bei Amtsmissbrauch z. B. wurde in dieser Fassung keine Schadensschwelle vorgesehen, ab der dieser als Straftat gilt oder sonst bestraft wird. Der Minister ist der Meinung, dass das Parlament die Möglichkeit hat, wann immer Zusatzanträge einzubringen, es könne auch eine solche Schwelle festlegen.
Der Justizminister ist der Meinung, dass sein Ministerium einen verfassungsgemäßen Entwurf ausgearbeitet hat, das Parlament sei jedoch die einzige gesetzgebende Körperschaft. Das Ministerium hingegen will für den Herbst eine Bewertung aller vier Gesetzbücher öffentlich ausschreiben.