Bukarest (ADZ) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag das Verfassungsgericht (VG) wegen der jüngst vom Parlament in einem umstrittenen Verfahren verabschiedeten Strafrechtsänderungen angerufen, darunter der schwellenlos gebliebene Straftatbestand des Amtsmissbrauchs sowie die erneut vor Gericht als Beweismaterial zulässigen Erkenntnisse aus geheimdienstlichen Abhörmaßnahmen. Laut Verfassungsbeschwerde der Höchstinstanz sind etliche der verabschiedeten Änderungen nicht verfassungskonform.