Bukarest (ADZ) – Staatschef Klaus Johannis hat am Mittwoch Verfassungsklage gegen die von der PSD und ALDE jüngst verabschiedeten Änderungen des Strafrechts sowie des Gesetzes betreffend die Korruptionsbekämpfung eingelegt.
In seiner Beschwerde verweist das Staatsoberhaupt darauf, dass beide Novellen nicht verfassungskonform verabschiedet wurden und zudem zahlreiche Änderungen gegen die Verfassung verstoßen. Staatschef Johannis hatte bereits Anfang Juli angekündigt, die umstrittene Novelle beim Verfassungsgericht anfechten zu wollen und in einer Presseerklärung die „Diktatur der Mehrheit“ gegeißelt, die eine derart „demokratieschädigende“ Verwässerung des Strafrechts mit Brachialgewalt im Parlament durchboxe.
Gegen die Strafrechtsnovelle liegen beim Verfassungsgericht bereits zahlreiche Beschwerden vor: Neben dem Staatschef hatten sowohl alle Oppositionsparteien (PNL, USR und PMP) als auch der Oberste Gerichts- und Kassationshof dagegen geklagt. Die Strafrechtsänderungen waren bekanntlich zu Monatsbeginn in einer außerordentlichen Parlamentssitzung mit lediglich zwei Stimmen über der nötigen Mindestzahl verabschiedet worden.