Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Dienstag einen Befund zu der im Sommer von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit verabschiedeten umstrittenen Strafrechtsnovelle auf den 24. Oktober vertagt – offenbar, um dem kommende Tage anstehenden Bericht der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, hierzu Rechnung tragen zu können. Es ist bereits der dritte Aufschub der Verfassungshüter in dieser Causa. Gegen die Strafrechtsnovelle hatten sowohl das Staatsoberhaupt als auch das Oberste Gericht und die Oppositionsparteien PNL, USR und PMP Verfassungsbeschwerden eingelegt.