Straftäter von gewählten Ämtern ausgenommen

Bukarest (ADZ) – Für Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind, hat das Parlament eine politische Laufbahn deutlich erschwert – ihnen ist nun der Zugang zu gewählten Ämtern auf lokaler und zentraler Ebene weitgehend verbarrikadiert worden. Gleich zwei Vorlagen in diesem Sinne verabschiedete die Abgeordnetenkammer am Dienstag. 

Die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse haben zu-nächst einen Entwurf der Abgeordneten Cătălin Teniță (REPER) und Diana Stoica (USR) weiter verschärft: Die Vorschrift verbietet jetzt allen rechtskräftig verurteilten Straftätern, für die Lokalverwaltung zu kandidieren – von diesem Recht ausgenommen waren in der Erstfassung nur rechtskräftig für Straftaten gegen Minderjährige verurteilte Täter. Sich für die Legislative zu bewerben verbietet vorbestraften Personen hingegen eine von mehreren PNL-Politikern angestoßene Änderung am einschlägigen Parlamentswahlgesetz.