Bukarest (ADZ) - Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr hat am Mittwoch beschlossen, dass die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft DNA die Strafverfolgung in der Tel-Drum-Affäre um den Präsidenten der Abgeordnetenkammer und PSD-Vorsitzenden Liviu Dragnea weiterhin durchführen darf. Unklar war, ob die Kompetenz hierzu nicht bei der neuen Abteilung für die Verfolgung von Justizstraftaten liegt. Die Staatsanwaltschaft wirft Dragnea vor, als Vorsitzender des Kreisrates Teleorman im Zusammenhang mit Verträgen zur Instandsetzung von Kreisstraßen eine kriminelle Vereinigung ins Leben gerufen, sein Amt missbraucht und Mittel der EU veruntreut zu haben.