Streit um Auslegung des Bildungsetats

Zuwendung jedenfalls deutlich unter Vorschriften

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Bukarest (ADZ) – Seit 2011 gibt das Gesetz vor, dass das Bildungswesen mit sechs Prozent der Wirtschaftsleistung zu finanzieren ist – und seit 2011 wird dieses Ziel konsequent verfehlt. Im Haushaltsentwurf für 2023 soll aber nach Angaben des Landesverbands der Studentenorganisationen ANOSR „die geringste Zuwendung der jüngeren Geschichte“ vorgesehen sein: 2,1 Prozent. Doch sowohl die parteifreie Bildungsministerin Ligia Deca als auch Finanzminister Adrian Câciu (PSD) widersprechen dieser Interpretation der Zahlen. Nach ihrer Sichtweise erhalte zwar das Bildungsministerium in der Tat 2,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, jedoch seien dazu auch andere Beträge zu addieren, die andere Akteure für Bildungszwecke ausgeben. Das bringe die tatsächlich geplanten Ausgaben immerhin auf 3,2 Prozent der Wirtschaftsleistung. Câciu wies darauf hin, dass mehrere Ausgaben an die Lokalbehörden dezentralisiert worden seien und diese Beträge seien bei den Gesamtausgaben eben auch zu berücksichtigen. Die Bildungsministerin sagte ihrerseits auf einer Fachkonferenz, dass zum Beispiel Stipendien und kommunale Ausgaben für die Instandhaltung der Schulen ebenfalls relevant seien.